Stand: 14. Juli 2026
Teilnahmebedingungen
Neuland Cinema 2026 — der KI-Kurzfilm-Wettbewerb der NeulandPro Connect. Kurz gehalten und in verständlicher Sprache. Was hier steht, gilt.
1. Veranstalter
Neuland Cinema ist ein Format der NeulandPro Connect 2026 und wird gemeinsam mit AI Filmmakers Berlin (Kurator: Ben Chimoy) durchgeführt. Veranstalter im rechtlichen Sinne ist der im Impressum genannte Anbieter. Kontakt für alle Fragen zum Wettbewerb: julius@neulandpro.com.
2. Wer teilnehmen darf
Teilnehmen kann jede natürliche Person ab 18 Jahren. Teams von einer bis drei Personen sind zugelassen; das Team benennt eine Person als Ansprechpartner:in. Mitarbeitende des Veranstalters, Jurymitglieder und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Die zwei Spuren
Spur A — Open Call: Einreichung vor dem Event über die Plattform FilmFreeway. Ein Event-Ticket ist dafür nicht erforderlich.
Spur B — Hackathon: Produktion vor Ort am Samstag, 17. Oktober 2026, im Cinema Lab. Voraussetzung ist ein gültiges Ticket für die NeulandPro Connect 2026. Es stehen 15 garantierte Plätze zur Verfügung, die in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden. Ob darüber hinaus weitere Plätze geöffnet werden, entscheidet der Veranstalter vor Ort; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Beide Spuren werden getrennt bewertet. Eine Teilnahme an beiden Spuren ist zulässig.
4. Einreichung und Gebühr
Die Einreichung für den Open Call erfolgt ausschließlich über FilmFreeway. Dort fällt eine Einreichgebühr an; die jeweils gültige Höhe wird auf FilmFreeway ausgewiesen. Die Gebühr deckt Sichtung, Jurierung und die Vorführung im Rahmen des Events. Die Gebühr wird nicht erstattet — auch nicht bei Ausschluss wegen Regelverstoßes oder wenn der Film nicht auf die Bühne kommt.
Für die Teilnahme am Hackathon fällt keine gesonderte Gebühr an; es genügt das Event-Ticket.
Für die Nutzung von FilmFreeway gelten zusätzlich deren eigene Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.
5. Fristen
- Open Call: Einreichung bis 6. Oktober 2026, 23:59 Uhr (MESZ).
- Hackathon: Abgabe am 17. Oktober 2026 bis 16:00 Uhr.
Verspätete Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter bzw. auf FilmFreeway.
6. Anforderungen an den Film
- Länge: mindestens 60 Sekunden, höchstens 5 Minuten (inklusive Vor- und Abspann).
- Format: MP4 oder MOV, mindestens 1080p, Seitenverhältnis 16:9 oder 9:16.
- KI-Anteil: Mindestens ein wesentlicher Bestandteil des Films (Bild, Ton, Schnitt oder Text) muss mit generativer KI erstellt worden sein. Die eingesetzten Werkzeuge sind bei der Einreichung anzugeben.
- Thema: Der Film beantwortet die Frage „Wie lebt der NeulandMensch?“.
- Neuheit: Der Film wurde für Neuland Cinema erstellt und nicht bereits andernorts als Wettbewerbsbeitrag eingereicht.
Filme, die eine dieser Anforderungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
7. Rechte an Deinem Film
Die Urheberrechte an Deinem Film bleiben vollständig bei Dir. Mit der Einreichung räumst Du dem Veranstalter ein einfaches, räumlich unbeschränktes und auf zwölf Monate ab dem Event befristetes Nutzungsrecht ein, den Film ausschließlich im Rahmen von Neuland Cinema und der NeulandPro Connect zu zeigen:
- Vorführung auf dem Event (Cinema Moment, Cinema Lab, Screenings),
- Verwendung in Aftermovie, Recap-Inhalten und einer Online-Playlist,
- Ausschnitte zur Bewerbung des Formats auf den Kanälen des Veranstalters und des Kurators.
Bei jeder Verwendung wirst Du als Urheber:in genannt. Eine Weiterlizenzierung, ein Verkauf oder eine sonstige kommerzielle Verwertung Deines Films durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Eine Vergütung wird nicht gezahlt.
8. Deine Zusicherung, Freistellung
Mit der Einreichung sicherst Du zu, dass Du über alle erforderlichen Rechte an dem Film und allen darin verwendeten Inhalten verfügst — insbesondere an Musik, Stimmen, abgebildeten Personen, Marken und Vorlagen. Erkennbare reale Personen dürfen nur mit deren Einwilligung gezeigt werden.
Du stellst den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
Filme mit rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder persönlichkeitsverletzenden Inhalten werden ausgeschlossen.
9. Jury und Entscheidung
Über die Sieger entscheidet eine Jury aus drei bis vier Personen unter Leitung von Ben Chimoy. Bewertet werden Idee und Haltung, handwerkliche Umsetzung, der Einsatz von KI und die Wirkung des Films.
Je Spur wird ein Siegerfilm gekürt. Die Jury kann bei unzureichender Qualität von einer Vergabe absehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und wird nicht begründet.
10. Preise
- Der Siegerfilm jeder Spur wird im Cinema Moment auf der Hauptbühne gezeigt.
- Je Spur wird ein Award vergeben, dazu ein Sachpreis des Tool-Partners.
- Unter den drei besten Filmen wird zusätzlich ein Ticket für die NeulandPro Connect verlost.
- Alle Einreichenden erhalten einen Rabattcode über 10 % auf ein Connect-Ticket. Der Code wird nach Eingang der Einreichung per E-Mail zugesandt, ist nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Reise- und Übernachtungskosten trägt der Veranstalter nicht.
11. Ausschluss
Der Veranstalter kann Teilnehmende ausschließen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder den Ablauf des Wettbewerbs manipulieren. Bereits gezahlte Einreichgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, ggf. Team, Stadt und Ticketangabe) werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Eingereichte Dateien werden zugriffsgeschützt gespeichert und auf Wunsch nach Ablauf der Verwertungsfrist gelöscht — eine E-Mail an julius@neulandpro.com genügt.
13. Änderungen und Absage
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb bei Vorliegen wichtiger Gründe abzubrechen, zu verschieben oder anzupassen — etwa wenn das Event ausfällt oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist. Ansprüche der Teilnehmenden entstehen daraus nicht, mit Ausnahme bereits gezahlter Einreichgebühren, die in diesem Fall erstattet werden.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.